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Wissenswertes:
Die verkehrspsychologische Nachschulung ist
für Sie notwendig, damit Sie Ihre Lenkberechtigung behalten oder
wiedererlangen können. Sie bekommen am Ende der
ordnungsgemäß abgeschlossenen verkehrspsychologischen Nachschulung die Kopie der
Kursbestätigung - das Original wird von uns an die
zuweisende Behörde geschickt. Die Behörde trifft danach die
endgültige Entscheidung bezüglich Ihrer Lenkberechtigung oder der Fahrerlaubnis.
Eine Vorbereitung auf die Nachschulung ist nicht notwendig - es gibt
keine Prüfungen und kein Auswendiglernen. Mittels Gesprächen
werden neue Sichtweisen vermittelt und neue Verhaltensweisen angeregt.
Ihre aktive Mitarbeit, pünktliches Erscheinen und regelmäßige
Kursteilnahme sind wichtig. Es wird Ihnen verbindlich zugesichert,
dass Ihre Diskussionsbeiträge streng vertraulich behandelt
werden, und die Verschwiegenheit gewahrt bleibt. Diese
Punkte werden durch den Teilnahmevertrag geregelt.
Das Ziel der verkehrspsychologischen Nachschulungen ist eine Einstellungs- und Verhaltensänderung,
damit Sie Ihre bisher gemachten Fehler im Straßenverkehr in der Zukunft vermeiden.
Damit Sie die richtige verkehrspsychologische Nachschulung wählen - einige wichtige Unterscheidungen:
Nachschulung für alkoholauffällige Kraftfahrer Nachschulungsstellen
Erstmaliger Besuch einer verkehrspsychologischen Nachschulung
Verlauf: 4 Sitzungen verteilt auf 4 Wochen
(pro Sitzung ca. 315 h)
Wiederholter Besuch einer verkehrspsychologischen Nachschulung desselben Typs
innerhalb von fünf Jahren
Verlauf: 4 Sitzungen verteilt auf 4 Wochen
(pro Sitzung ca. 315 h, 1 Einzelgespräch ca. 50 min)
Nachschulung für verkehrsauffällige Kraftfahrer Nachschulungsstellen
Erstmaliger Besuch einer verkehrspsychologischen Nachschulung
Verlauf: 4 Sitzungen (pro Sitzung ca. 245 h)
verteilt auf 4 Wochen; zwischen der 1. und 3. Sitzung zusätzlich
eine Fahrprobe mit Fahrlehrer
Wiederholter Besuch einer verkehrspsychologischen Nachschulung desselben Typs
innerhalb von fünf Jahren
Verlauf: 4 Sitzungen (pro Sitzung ca. 245 h)
verteilt auf 4 Wochen und 1 Einzelgespräch ca. 50 Minuten;
zwischen der 1. und 3. Sitzung zusätzlich eine Fahrprobe
mit Fahrlehrer.
Nachschulung für drogenauffällige Kraftfahrer Nachschulungsstellen
Verlauf: siehe alkoholauffällige Lenker
Einzelnachschulung (Ausnahme)
nur bei Vorliegen spezieller Gründe und nach
Abklärung.
Verlauf: 5 Sitzungen verteilt auf 4 Wochen (erstmaliger Besuch) bzw.
6 Sitzungen verteilt auf 4 Wochen (wiederholter Besuch).
Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems Nachschulungsstellen
Erstmaliger Besuch einer Nachschulung
Verlauf: 2 Sitzungen verteilt auf 2 Wochen
(pro Sitzung ca. 1:00 h)
Die Kosten für die Nachschulung betragen derzeit:
Euro 645,- bei erstmaligem Besuch einer
verkehrspsychologischen Nachschulung
Euro 774,- bei wiederholtem
Besuch einer verkehrspsychologischen Nachschulung desselben Kurstyps innerhalb von
5 Jahren.
Das sind die Mindestbeträge, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.
Kosten für die Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems:
Euro 288,-- bei erstmaligem Besuch einer verkehrspsychologischen Nachschulung
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Das sind die Mindestbeträge, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.
Die Kosten für die Einzelnachschulung (nur Ausnahmefälle) teilen wir Ihnen gerne telefonisch mit.
Diesen Betrag ersuchen wir Sie, vor der 1. Sitzung einzuzahlen
und den Einzahlungsbeleg und einen Lichtbildausweis zu diesem
Termin mitzubringen.
00049
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